«Die Gesetzgebung im Zusammenhang mit Rollern hat sich geändert. Hier in wenigen Worten eine Zusammenfassung.»

Ab 1. April 2003 gelten in der Schweiz neue, der EU angepasste, Führerausweiskategorien.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Die wichtigsten Änderungen sind:

Die geschwindigkeits- Begrenzung der 50ccm Roller ab 16 Jahren fällt weg. Dafür müssen die Lenker/innen eine praktische Grundschulung absolvieren und an der praktischen Führerprüfung erhöhte Anforderungen erfüllen. Sie sind jedoch nicht auf Autobahnen zugelassen.

(Die meisten Peugeot Roller der Kat. F 45km/h sind auch für die neue Kat. A1 unbeschränkt Typengeprüft und dürfen nach erfolgtem Umbau und Prüfung durch das Str.Verk.Amt ohne Geschwindigkeits- Begrenzung gefahren werden.)

Roller bis 125ccm dürfen weiterhin erst ab 18 Jahren gefahren werden.

Mit dem Ausweis B (Auto) braucht man nur die 8 Stunden praktische Grundschulung bei einem Fahrlehrer zu machen und man erhält die Fahrerlaubnis A1 (bis 125ccm) ohne weitere Prüfung.

Die Theorieprüfung muss in allen Kategorien vor Erteilung des Lernfahrausweises bestanden sein.

Weitere Informationen:
www.motorradausweis.ch
www.asa.ch

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